Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1989

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1992 - 10 A 2045/86   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1992 - 10 A 2045/86 (https://dejure.org/1992,3961)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.03.1992 - 10 A 2045/86 (https://dejure.org/1992,3961)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. März 1992 - 10 A 2045/86 (https://dejure.org/1992,3961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung der Familiennamens; Deutsches Recht; Österreichischer Staatsangehöriger; Wichtiger Grund; Geschiedene Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1616

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2500
  • NVwZ 1992, 1008 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 1339
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1985 - 7 B 197.84 -, NJW 1986, 601; OVG NRW, Urteil vom 5. März 1992 - 10 A 2045/86 -, NJW 92, 2500 (2501).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1985 - 7 B 197.84 -, NJW 1986, 601; OVG NRW, Urteil vom 5. März 1992 - 10 A 2045/86 -, NJW 92, 2500 (2501).

    Mit Urteilen vom 28. Mai 1996, - 10 A 1691/91 -, FamRZ 1997, 448 ff., - 10 A 4130/92 -, und - 10 A 4086/93 -, hatte er sich unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung, nach der die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein musste, Urteil vom 5. März 1992 - 10 A 2045/86 -, NJW 1992, 2500 ff.; Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 ff., sowohl für die "Stiefkinder-" als auch für die "Scheidungshalbwaisen"-Fälle der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen.

  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Unabhängig davon hält der jetzt für Entscheidungen in Namensänderungssachen zuständige erkennende Senat im Ergebnis mit dem OVG Lüneburg (NJW 1992, 997) und dem VGH Mannheim (NJW 1991, 3297) schon aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen im Gegensatz zum OVG Münster (NJW 1992, 2500) es für angezeigt, eine nach § 3 NÄG vom sorgeberechtigten Elternteil für die ihm anvertrauten Kinder beantragte Anpassung an dessen Familiennamen im Wege der Namensänderung bereits zu gewähren, wenn sie für das Wohl der Kinder "förderlich" ist und andere zu berücksichtigende Interessen nicht überwiegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 16 A 2653/13

    Änderung des Familiennamens eines Erwachsenen bei Vorliegen eines wichtigen

    Dass die danach vorzunehmende Abwägung, die auch der Kläger mit seinem Hinweis auf das Urteil des beschließenden Gerichts vom 5. März 1992 (- 10 A 2045/86 -, NJW 1992, 2500 = juris) für geboten hält, zu Lasten des Klägers ausgefallen ist, ist auch unter Berücksichtigung der Antragsbegründung nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1989 - 10 A 2045/86   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1989 - 10 A 2045/86 (https://dejure.org/1989,31019)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.1989 - 10 A 2045/86 (https://dejure.org/1989,31019)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 10 A 2045/86 (https://dejure.org/1989,31019)
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